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Während die Anschaffungskosten für nicht selbst genutzte Objekte über lange Jahre abgeschrieben werden müssen,

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten lassen sich – gleichmäßig verteilt - steuerlich über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abschreiben während kleine Reparaturen sofort in einem Jahr absetzbar sind.

 

Anschaffungsnahe Kosten

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten lassen sich – gleichmäßig verteilt - steuerlich über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abschreiben während kleine Reparaturen sofort in einem Jahr absetzbar sind.

Immobilien Käufer von sanierungsbedürftigen aber auch renovierungsbedürftigen Immobilien sollten folgendes beachten:  

Renovierungs Abscheibungen (kurze Abschreibung innerhalb dreier Jahre) sind nur möglich, wenn die Kosten nicht mehr als 15 Prozent ohne Mehrwertsteuer der Anschaffungskosten betragen.

Sind die Kosten der getätigten Investitionen höher, werden die Kosten steuerlich wie Anschaffungskosten behandelt. D.h. Abschreibung wie AfA bei Altbau: vierzig oder fünfzig Jahre.

Aber: die Denkmal-Abschreibung hat ihre eigenen Regeln, da Denkmalschutz.