Lineare Abschreibung der Anschaffungskosten (ohne Renovierungskosten) (wie Altbau)
Acht Jahre jeweils neun Prozent (72%) und weitere vier Jahre jeweils sieben Prozent (28%) der reinen Modernisierungskosten.
Selbstgenutzte unter Denkmalschutz stehende Immobilien: zehn Jahre jeweils neun Prozent der Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar